15. Kapitel: DAS SAKRAMENT DER KRANKENSALBUNG |
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Ebenso wie die hl. Beichte steht auch das Sakrament der Krankensalbung [oder auch ‚Letzte Ölung’] in besonderem Zusammenhang mit unserer Schwäche. Beide Sakramente sind notwendig, weil die menschliche Natur seit dem Sündenfall verwundet ist. Während aber das Bußsakrament direkt auf die Vergebung der Sünden und die Heilung innerer Wunden zielt, bezieht die heilige Ölung in besonderer Weise auch die leibliche Dimension des Menschen mit ein. Um die Krankensalbung fruchtbringend zu empfangen, sollte ihr nach Möglichkeit immer eine gute Beichte vorausgehen. Von der Krankensalbung schreibt der hl. Apostel Jakobus: „Ist unter euch jemand krank, so rufe er die Priester der Kirche; die sollen über ihn beten und ihn mit Öl salben im Namen des Herrn, und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken zum Heile sein, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm vergeben werden.” (Jak 5,14 f.) Die Krankensalbung erinnert daran, wozu wir geschaffen sind und wozu uns der Leib gegeben ist. Der Christ betrachtet nämlich den Leib als ein ihm von Gott anvertrautes Talent, über dessen Gebrauch er einmal wird Rechenschaft ablegen müssen [vgl. Mt 25,19]. In der Taufe wurde nicht nur unsere Seele, sondern auch unser Leib geheiligt. Der gute Gebrauch des Leibes bringt uns Heil und Segen, jeder Missbrauch aber ist Sünde und muss gesühnt werden. So sagt der hl. Apostel Paulus: „Wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt? Ihn habt ihr von Gott, und nicht euch selber gehört ihr. Denn ihr wurdet erkauft um einen Preis. So verherrlicht denn Gott in eurem Leib!” (1 Kor 6,19 f.) Das Sakrament kann nur von einem Priester gültig gespendet werden [vgl. CIC can 1003]. Im klassischen Ritus der Krankensalbung streckt der Priester nach einigen einleitenden Gebeten seine Hand über dem Kranken aus und gebietet unter Anrufung der himmlischen Heerscharen den Mächten der Finsternis. Dann salbt er mit dem vom Bischof geweihten Öl die Sinne des Kranken: zuerst die Augen, dann die Ohren, die Nase, den Mund, die Hände und die Füße, wobei er jeweils spricht: „Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Erbarmung verzeihe dir der Herr, was immer du [mit den Augen, mit den Ohren, mit dem Mund ...] gesündigt hast.” [Für den neuen Ritus vgl. KKK 1513.] Die Krankensalbung vermittelt eine heilende Kraft für Seele und Leib. Diese ist angedeutet im Zeichen des Öls, denn wie Öl in einer Wunde lindernd und heilend wirkt, so richtet das Sakrament den Kranken auf, vermittelt geistigen Trost, heilt seelische Wunden, tilgt Sünden und stärkt ihn insbesondere für den letzten Kampf. Es vermehrt in ihm auch die heiligmachende Gnade und verleiht ihm ein Anrecht auf alle helfenden Gnaden, deren er in seiner leib-seelischen Not bedarf. Die Wirkungen des Sakramentes dauern so lange wie die Krankheit dauert. Die Erfahrung zeigt, dass viele Kranke nach dem Empfang des Sakramentes innerlich verändert sind. Ihr Gemüt wird ruhiger. Sie sind geduldiger und ganz erfüllt vom Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit. Nicht selten beobachtet man aber auch eine deutliche leibliche Kräftigung des Kranken, bis hin zur völligen Genesung. Ein sehr schöner Gedanke findet sich im Katechismus: „Durch sein Leiden und seinen Tod am Kreuz hat Christus dem Leiden einen neuen Sinn gegeben: es kann uns nun ihm gleichgestalten und uns mit seinem erlösenden Leiden vereinen.” (KKK 1505) Solch eine besondere Vereinigung des Kranken mit dem leidenden Christus bewirkt das Sakrament der Krankensalbung: „Er wird gewissermaßen dazu geweiht, durch die Gleichgestaltung mit dem erlösenden Leiden des Heilands Frucht zu tragen. Das Leiden, Folge der Erbsünde, erhält einen neuen Sinn: es wird zur Teilnahme am Heilswerk Jesu.” (KKK 1521) Bei der Frage nach dem rechten Zeitpunkt zur Spendung des Sakramentes muss man sich vor zwei Extremen hüten. Wenn in früheren Zeiten vielleicht die Tendenz bestand, mit der Spendung zu lange zu warten, so dass der Priester nicht selten zu spät kam und der Kranke schon tot oder nicht mehr bei Bewusstsein war, so beobachtet man heute eher eine zu große Leichtfertigkeit. Ob und wann das Sakrament gespendet werden darf, untersteht nicht priesterlicher Willkür, sondern ist durch klare kirchenrechtliche Bestimmungen geregelt [vgl. CIC can 998 - 1007]. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein. 1) Der Empfänger muss den Vernunftgebrauch bereits erlangt haben. Wird ein Priester zu sterbenden unmündigen Kindern gerufen, wird er keine Krankensalbung, sondern allenfalls die Nottaufe und/oder die Notfirmung spenden. 2) Der Empfänger muss gefährlich [periculose] erkrankt sein oder sich wegen Altersschwäche in Lebensgefahr befinden. Bei gewöhnlichen Erkrankungen ohne lebensbedrohlichen Charakter wird der Priester einen Krankensegen sprechen. 3) Der Empfänger muss noch leben. Einem Bewusstlosen kann das Sakrament gespendet werden, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er es begehrt haben würde. Für den Fall eines Zweifels, ob der Kranke den Vernunftgebrauch erlangt hat, ob er gefährlich erkrankt oder ob der Tod schon eingetreten ist, sagt das Kirchenrecht ausdrücklich, dass das Sakrament gespendet werden soll [vgl. CIC can 1005]. Gemäß dem Rituale Romanum geschieht dies dann bedingungsweise: „Wenn du noch lebst ...” Wer nach der Krankensalbung genesen, doch später wieder schwer erkrankt ist, kann das Sakrament erneut empfangen. Im Laufe derselben Krankheit kann das Sakrament dann wiederholt werden, wenn die Gefahr bedrohlicher geworden ist [vgl. CIC can 1004 § 2]. Falls der Kranke es nicht mehr selbst kann, haben die Angehörigen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Priester rechtzeitig gerufen wird. Die Ausrede, man wolle den Kranken nicht beunruhigen, kann in Wirklichkeit eine große Grausamkeit sein, denn der Tod lässt sich dadurch gewiss nicht aufhalten. Nach den Worten des Katechismus ist der rechte Augenblick dann gekommen, „wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten” (KKK 1514). Man soll also nicht zu lange warten! Christliche Ärzte und Pflegepersonal sollten sich stets der Grenzen ihrer Kunst bewusst sein und sich auch dem Seelenheil des Kranken verpflichtet wissen. Wenn keine Angehörigen anwesend sind, ist es ihre Pflicht, sterbenden Katholiken einen Priester zu rufen.
Mit der Krankensalbung ist gewöhnlich auch die Krankenkommunion
verbunden. Empfängt man diese vor dem Tod zum letzten Mal, spricht man von
der heiligen Wegzehrung. |
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