3. Kapitel: SELBSTMORD UND EUTHANASIE
 

An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass gar niemand ein Verfügungsrecht über sein Leben hat. Daran erinnert der hl. Apostel Paulus, wenn er sagt: „Nicht euch selber gehört ihr.” (1 Kor 6,19) Und an anderer Stelle: „Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Ob wir leben oder sterben, wir gehören dem Herrn.” (Röm 14,8) Unser Leib und unser Leben sind von Gott und für Gott. In seiner Hand liegt unser Leben und unser Sterben.

Wer Gott als Schöpfer und als Herrn über Leben und Tod anerkennt, wird nicht nur andere nicht töten, sondern er wird auch niemals Hand an sich selber legen, denn so lautet das fünfte Gebot: „Ich bin der Herr, dein Gott. - Du sollst nicht töten!”

Es ist uns sicher nicht erlaubt, über Menschen zu urteilen, die in dunklen Stunden Dummheiten machen, für die wir hoffen, dass sie dafür nicht die volle Verantwortung tragen. Tatsächlich wissen wir ja nicht, welche innere Not sich hinter einer solchen Verzweiflungstat verbirgt und was in den letzten Sekunden seit dem ‚Sprung von der Brücke’ in einer Seele vorgegangen ist. Die Sache aber müssen wir klar und deutlich verurteilen. Selbstmord [auch ‚Suizid’ oder ‚Freitod’] ist niemals und unter keinen Umständen zu rechtfertigen! Ebenso verwerflich sind die Beihilfe zum Selbstmord und jede Form von ‚Euthanasie’. Es gibt kein unwertes Leben, und weder behinderte noch alte noch kranke Menschen noch solche, die sich anmaßen, in deren Namen zu entscheiden, haben ein Recht, durch direkte Tötung oder durch Verweigerung von Flüssigkeitszufuhr oder medizinischer Grundversorgung das Leben zu beenden.

Wir vertrauen darauf, dass auch in dunkelsten Stunden Gott die Kraft gibt, das Kreuz gut und bis ans Ende zu tragen. „Gott ist getreu. Er wird euch nicht anfechten lassen über eure Kräfte.” (1 Kor 10,13) Eine besondere Kraft im Leiden vermittelt dem, der es gläubig empfängt, das Sakrament der Krankensalbung.

 

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